12/05/2026 0 Kommentare
Neues aus dem Presbyterium
Neues aus dem Presbyterium
# Presbyterium

Neues aus dem Presbyterium
Das Neueste aus dem Presbyterium im April 2026
Schutzkonzept
a. Führungszeugnis: Im Rahmen des institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt gemäß KGSsG legen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Ev. Kirchengemeinde Querenburg, die in leitender Position tätig sind, mit besonders vulnerablen Erwachsenen im seelsorglichen Kontext oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bis zum 31. Oktober 2026 dem Vorsitzenden des Presbyteriums oder einem Stellvertretendem Vorsitzenden ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis vor, der die Einsichtnahme dokumentiert. Dieser Nachweis wird im Gemeindebüro dokumentiert. Alle fünf Jahre ist ein jeweils aktuelles Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
b. Schulung: Im Rahmen des institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt gemäß KGSsG nehmen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Ev. Kirchengemeinde Querenburg, die in leitender Position tätig sind, mit besonders vulnerablen Erwachsenen im seelsorglichen Kontext oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an der Schulung „Hinschauen, Helfen, Handeln“ teil und legen ihr Zertifikat im Gemeindebüro vor, wo die Vorlage dokumentiert wird.
c. Verhaltenskodex für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen in der Evangelischen Kirchengemeinde Querenburg
Warum dieser Codex?
Dieser Verhaltenscodex richtet sich an alle, die beruflich oder ehrenamtlich in unserer Gemeinde mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten. Er schützt die Menschen, die uns anvertraut sind – und auch uns selbst.
Wir schaffen Räume, in denen sich alle sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen können. Unsere Präventionsarbeit beruht auf der Überzeugung, dass sexualisierte Gewalt nicht zufällig geschieht, sondern in gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnissen wurzelt. Als Evangelische Kirchengemeinde sind wir Teil dieser Gesellschaft und damit nicht frei von ihren Prägungen. Gerade deshalb nehmen wir die Verantwortung ernst, hinzusehen, Machtverhältnisse zu reflektieren und Schutzräume aktiv zu gestalten. Sexualisierte Gewalt widerspricht dem christlichen Menschenbild und der von Gott geschenkten Würde jedes Menschen; sie hat in unserer Gemeinde keinen Platz.
Mit diesem Verhaltenskodex verpflichten wir uns zu einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der klaren Grenzachtung. Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass unsere Gemeinde ein sicherer Ort ist, an dem Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Schutz verbindlich gelebt werden.
1. Achtsamer Umgang mit Nähe und Distanz
- Wir achten bewusst auf eine gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz – ob in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Begleitung von Erwachsenen.
- Körperliche Nähe ist nur dann angemessen, wenn sie dem Wohl und Wunsch der betroffenen Person entspricht – niemals zur Erfüllung eigener Bedürfnisse.
2. Angemessener Körperkontakt
- Unerwünschte Berührungen oder Annäherungen sind verboten.
- Niemand wird zu körperlichen Gesten (z. B. Umarmungen, Spielen) gedrängt oder gezwungen.
- In medizinischen oder pflegerischen Ausnahmesituationen gilt: Alles wird erklärt, nichts wird überstürzt. Die Intimsphäre wird immer respektiert.
3. Respektvolle Sprache, Kleidung und Kommunikation
- Wir verwenden eine wertschätzende, klare und angemessene Sprache – ohne sexualisierte Andeutungen, sexistische Witze oder abwertende Kommentare.
- Auch unsere nonverbale Kommunikation (Mimik, Gestik, Tonfall) soll Respekt und Sensibilität zeigen.
- Die Kleidung von Mitarbeitenden darf vielfältig sein und bleibt grundsätzlich
Privatangelegenheit, sollte aber dem Kontext und dem Anlass entsprechen.
Mitarbeitende tragen eine ihrer Tätigkeit entsprechende Kleidung, die nicht zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.
4. Medien, Fotos und soziale Netzwerke
- Niemand wird gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt. Keine Aufnahmen in unangemessenen oder intimen Situationen.
- Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person und ggf. der Sorgeberechtigten veröffentlicht werden.
- Wir führen keine privaten Online-Kontakte (z. B. Freundschaftsanfragen, WhatsApp, DMs) mit Schutzbefohlenen. Nur klar abgegrenzte dienstliche Kommunikation ist erlaubt.
- Die Nutzung von pornografischen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Inhalten ist untersagt.
5. Intimsphäre achten
- Sanitärräume und Rückzugsräume von Schutzbefohlenen werden nur mit Ankündigung und bei Bedarf betreten – möglichst durch gleichgeschlechtliche Mitarbeitende.
- In Dusch- oder Umkleidesituationen achten wir auf Trennung und Rücksichtnahme.
6. Keine privaten Vorteile oder Abhängigkeiten
- Wir akzeptieren keine Geschenke oder Dienstleistungen von Kindern, Jugendlichen oder betreuten Erwachsenen, die ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen könnten.
- Wir machen keine privaten Geldgeschäfte oder Tauschgeschäfte mit Schutzbefohlenen.
- Geschenke von Sorgeberechtigten oder begleiteten Personen müssen im Team transparent gemacht werden.
7. Fairer Umgang bei Konflikten
- Konsequenzen bei Fehlverhalten müssen klar, fair und nachvollziehbar sein – ohne Gewalt, Einschüchterung oder Druck.
- Sanktionen werden im Team transparent besprochen.
- Auch in der Seelsorge gilt: Grenzüberschreitungen – auch verbale – sind nicht erlaubt. Ein Nein wird akzeptiert.
- Einwilligungen von Schutzbefohlenen in Grenzverletzungen oder Gewalt sind nicht zulässig – Schutz geht vor Zustimmung.
8. Klare professionelle Haltung
- Es werden keine privaten Freundschaften zu betreuten Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen aufgebaut.
- Private Treffen, Reisen oder Dienstleistungen außerhalb des offiziellen Rahmens sind nicht erlaubt.
- Private Sorgen von Mitarbeitenden gehören nicht in professionelle Beziehungen, es sei denn, sie dienen dem pädagogischen oder seelsorgerlichen Gespräch.
9. Offenheit, Verantwortung, Transparenz
- Alles, was wir sagen oder tun, muss weitererzählt werden dürfen. Es dürfen keine Geheimnisse von Schutzbefohlenen erzwungen werden. Das Beichtgeheimnis, zu dem Personen im pastoralen Dienst verpflichtet sind, bleibt gewahrt.
- Jede*r darf und soll auf grenzverletzendes Verhalten angesprochen werden – offen und respektvoll.
- Regelverstöße oder Unsicherheiten werden umgehend der Leitung oder einer Vertrauensperson gemeldet.
- Nähe und Distanz, Rollenverständnis und Verantwortung sind regelmäßige Themen im Team und in Supervisionen.
Unser Verhalten hat Wirkung. Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und schutz-bedürftigen Erwachsenen mit Achtung, Achtsamkeit und Verantwortung. Dieser Codex ist ein verbindlicher Rahmen für das Miteinander in der Gemeinde, für eine Kultur des Schutzes und der Fürsorge. Die Gruppen und Kreise werden gebeten, den Verhaltenskodex in Bezug auf ihre jeweilige Situation und Arbeitsweise fortzuschreiben.
Kollekten
Die Kollekte vom 26. April 2026 (Jugendarbeit) wird aufgrund der Konfirmation mit dem 3. Mai 2026 getauscht. Am 26. April sammeln wir für Kirchenmusik.
Die freie Kollekte am 17. Mai 2026 ist bestimmt für „Schlaf am Zug“.
Photovoltaikanlage HUZ
Zur Erneuerung des Dachs des Ev. Hustadtzentrums findet unter der Anleitung des Architekturbüros Kremer & Partner eine Ausschreibung statt.
Kommentare