Neues aus dem Presbyterium Mai

Neues aus dem Presbyterium Mai

Neues aus dem Presbyterium Mai

# Presbyterium

Neues aus dem Presbyterium Mai

Das Neueste aus dem Presbyterium im Mai 2026

Selbstverpflichtungserklärung zum grenzachtenden und respektvollen Verhalten in der hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen kirchlichen Arbeit

Die Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen geschieht im Auftrag und Angesicht Gottes. Unsere Arbeit mit allen Menschen - insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen - ist getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller Menschen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen. Dies erkenne ich an und gebe folgende Selbstverpflichtungserklärung ab:

  • Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen meines jeweiligen Gegenübers zu respektieren und die Intimsphäre sowie die persönliche Schamgrenze zu achten.
  • Ich verpflichte mich, dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mein jeweiliges Gegenüber - insbesondere für Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene - zu schaffen.
  • Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit meinem Gegenüber-insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen -sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.
  • Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kirche bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit allen Menschen-insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen - nicht.
  • Ich nehme alle Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen bewusst wahr und achte dabei auch auf mögliche Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in der Arbeit mit Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen.
  • Sollte ich unsicher sein, ob ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt durcheine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter besteht, nehme ich die Beratung durch die Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen wahr (Tel. 0521 594-381,meldestelle@ekvw.de).
  • Jeden begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch eine Mitarbeiterin odereinen Mitarbeiter melde ich bei der Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen (Kontaktdaten s. Ziffer 6).
  • Ich verpflichte mich, bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Dritten-wie z. B. der Presse und in sozialen Netzwerken - keine Informationen, Mutmaßungen und persönliche Einschätzungen weiterzugeben. Ausgenommen sind die zuständigen Stellen und Ansprechpersonen – wie z. B. die Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen (s. Ziffer 6) oder die Strafverfolgungsbehörden.
  • Ich versichere, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Verfahren wegen einer in § 5 Absatz 1 Ziffer 1 KGSsG genannten Straftat * gegen mich läuft oder ein entsprechendes Urteil gegen mich ergangen ist, das in dem von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnis noch nicht eingetragen ist. Ich verpflichte mich, die Leitung des Presbyteriums zu informieren, falls ich im Laufe meiner Tätigkeit Kenntnis von solchen Ermittlungen erhalte.

Ich beachte das Abstinenz- und Abstandsgebot gemäß § 4 Absatz 2 u. 3 Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG): §4 Absatz 2 KGSsG: Mitarbeitende, in deren Aufgabenbereich typischerweise besondere Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse entstehen, wie z. B. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen, sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz verpflichtet. Sexuelle Kontakte in diesen Verhältnissen sind mit dem kirchlichen Schutzauftrag unvereinbar und daher unzulässig (Abstinenzgebot).

§4 Absatz 3 KGSsG: Alle Mitarbeitenden haben bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit das Nähe- und Distanzempfinden des Gegenübers zu achten (Abstandsgebot).

 

Kollekten

Die freie Kollekte am 21. Juni 2026 ist bestimmt für die Bochumer Suppenküche.

Die freie Kollekte am 5. Juli 2026 ist bestimmt für Schulmaterialien der bedürftigen Kinder der Hufelandschule.

Die freie Kollekte am 26. Juli 2026 ist bestimmt für Bodo e.V.

 

Gebäude

Wasserschaden Thomaszentrum

Am 7. Mai waren die Abwasserleitung des Thomaszentrums verstopft, so dass es zu einem Wassereinbruch kam. Claus Drevermann hat schnell das Wasser abgestellt und die Firma Harbecke die verstopften Rohre gereinigt.

Pflege der Außenanlagen

Die Pflege der Außenanlagen wurde an Firma Arndt vergeben.

 Photovoltaikanlage Pfarrhaus

Der Auftrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Pfarrhauses wird vorbehaltlich der Prüfung durch die Projektgruppe Photovoltaik an die Firma Onplusvolt vergeben.

 

 

Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed