Schutzkonzept der Ev Kirchengemeinde Querenburg

Schutzkonzept der Ev Kirchengemeinde Querenburg

Schutzkonzept der Ev Kirchengemeinde Querenburg

# Presbyterium

Schutzkonzept der Ev Kirchengemeinde Querenburg

Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Ev. Kirchengemeinde Querenburg

1. Biblisch-theologischer Hintergrund: Die Bibel kennt sexualisierte Gewalt und erzählt von ihr. Wir haben es hier keineswegs mit einem Tabuthema zu tun und auch nicht mit etwas „Neuem“! Beispielhaft erzählen wir hier die Geschichte von Tamar aus 2 Sam 13, die von ihrem Bruder vergewaltigt. Diese Geschichte ist eine Anfrage an uns selbst und an unsere Kirche. Seit dem Erscheinen der ForuM-Studie ist wissenschaftlich belegt, dass es sexualisierte Gewalt in unserer Kirche gibt So etwas tut man nicht in unserer Kirche! So etwas Schlimmes! Aber es reicht nicht, das einfach nur zu sagen, sondern wir müssen für Schutz sorgen.

2. Kirchenrechtlicher Hintergrund: Seit dem 01.03.2021 ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Kraft. Sein Ziel ist es, Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verbindlich für alle kirchlichen Einrichtungen festzulegen und so Kirche zu einem sichereren Ort zu machen.

Besonders wichtig ist das Abstinenzgebot. Es legt fest, dass für alle Mitarbeitenden der EKvW ein sexueller Kontakt zwischen Mitarbeiter*in und Teilnehmer*in / Klient*in unzulässig ist, sofern ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Das Abstandsgebot legt fest, das Nähe- und Distanzempfinden des Gegenübers bei beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten zu achten. Maßstab ist dabei das individuelle Empfinden des Gegenübers, nach dem sich die Distanzzone bemisst.

3. Risiko- und Potenzialanalyse: Für den zielgerichteten Umgang mit dem Themenfeld der sexualisierten Gewalt ist es erforderlich, die Strukturen und die Kultur unserer Gemeinde zu untersuchen und individuelle Risiken zu ermitteln. Für die Risiko- und Potenzialanalyse erstellt das Presbyterium einen Fragebogen, der zum Jahresende 2026 in die Gruppen und Kreise der Gemeinde gegeben wird. Bis März 2027 werden die Ergebnisse dieser Erhebung zusammengetragen und anschließend im Presbyterium in eine Beschlussform gebracht.

4. Selbstverpflichtungserklärung: In der Selbstverpflichtungserklärung ist eine gemeinsame und einheitliche Haltung für alle Mitarbeitenden der Kirchengemeinde verbindlich formuliert. Sie muss von jeder*m Mitarbeiter*in unterzeichnet werden und verpflichtet alle zum grenzachtenden und respektvollen Verhalten in der hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen kirchlichen Arbeit.

5. Verhaltenskodex: Auch der Verhaltenskodex ist ein Schritt auf dem Weg zu einer klaren Haltung zum Thema Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Er ist individueller als die Selbstverpflichtungserklärung und formuliert Regeln für Situationen, die von Täter*innen in konkreten Arbeitsbereichen der Kirchengemeinde leicht ausgenutzt werden können. Mit ihm schaffen wir Räume, in denen sich alle sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen können. Mit diesem Verhaltenskodex verpflichten wir uns zu einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der klaren Grenzachtung. Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass unsere Gemeinde ein sicherer Ort ist, an dem Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und Schutz verbindlich gelebt werden.

Die Gruppen und Kreise werden gemeinsam mit Teilnehmenden (Grundsatz der Partizipation) gebeten, den Verhaltenskodex in Bezug auf ihre jeweilige Situation und Arbeitsweise fortzuschreiben und in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten werden. Der Verhaltenskodex hält fest, welche Regeln zum Umgang untereinander gelten, um eine Kultur des achtsamen und grenzachtenden Umgangs zu fördern.

 6. Schulungen: Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Ev. Kirchengemeinde Querenburg, die in leitender Position tätig sind, mit besonders vulnerablen Erwachsenen im seelsorglichen Kontext oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, nehmen an der Schulung „Hinschauen, Helfen, Handeln“ teil.

7. Führungszeugnisse: Alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Ev. Kirchengemeinde Querenburg, die in leitender Position tätig sind, mit besonders vulnerablen Erwachsenen im seelsorglichen Kontext oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, legen bis zum 31. Oktober 2026 dem Vorsitzenden des Presbyteriums, der die Einsichtnahme dokumentiert, ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis vor.

8. Das Thema sichtbar machen: Das Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde wird auf der Homepage, im Gemeindebrief, in unseren Newslettern und in Kurzform als Aushang in unseren beiden Gemeindezentren veröffentlicht.

9. Meldepflicht: Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter den begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot, so muss der begründete Verdacht unverzüglich der Meldestelle gemeldet werden:

Kontaktdaten der Meldestelle:

Telefon: 0521 594-381

Mobil: 0171 5516914

E-Mail: meldestelle@ekvw.de

10. Gastgruppen und Mietpartner: Bis Ende Oktober erstellen wir eine Liste aller Gastgruppen und Mieter, händigen ihnen das Schutzkonzeptes der Gemeinde aus und dokumentieren die Zurkenntnisnahme.

11. Evaluation und Fortschreibung des Schutzkonzeptes: Dieses Schutzkonzept ist eine Momentaufnahme. Es dokumentiert den Stand der Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mindestens einmal pro Jahr ist die Fortschreibung des Schutzkonzeptes Schwerpunktthema einer Presbyteriumssitzung.

Beschlossen im Presbyterium am 25. Juni 2026

Dies könnte Sie auch interessieren

0
Feed